Transparenz
Kosten und Kassenrückerstattung
Wie sich die Kosten einer Behandlung zusammensetzen und wie die Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse funktioniert: verständlich in vier Schritten erklärt.
Was eine Behandlung kostet
Die Kosten der Behandlung richten sich nach Art und Umfang der individuell vereinbarten Therapie. Da sich Dauer und Kombination der Verfahren nach Ihrem Befund richten, veröffentliche ich bewusst keine pauschalen Preise. Ihr konkretes Honorar bespreche ich transparent im Erstgespräch, bevor die Behandlung beginnt.
Wie viel die Krankenkasse zurückerstattet
Ich bin Wahltherapeut und habe keinen Kassenvertrag. Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bei ärztlich verordneter Physiotherapie ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsträger eine teilweise Kostenrückerstattung möglich. Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Versicherung, der Verordnung und der erbrachten Leistung ab. Details zu Ihrem individuellen Anspruch erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
So kommen Sie zu Ihrer Rückerstattung
- 01
Ärztliche Verordnung einholen
Vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt anfordern, wenn eine Kostenrückerstattung gewünscht ist.
- 02
Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse einholen
Die Kostenrückerstattung für die Behandlung bei einem Wahltherapeuten vorab genehmigen lassen.
- 03
Behandlung in Anspruch nehmen
Termin wahrnehmen und die Honorarnote nach der Behandlung bezahlen.
- 04
Unterlagen einreichen
Verordnung, Honorarnote und Zahlungsnachweis bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Häufige Fragen
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?+
Für eine Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung, die Sie vor Behandlungsbeginn einholen.
Wie viel bekomme ich von meiner Krankenkasse zurück?+
Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Versicherung, der Verordnung und der erbrachten Leistung ab. Eine pauschale Prozentangabe können wir daher nicht versprechen. Details zu Ihrem individuellen Anspruch erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Was ist der Unterschied zwischen Wahl- und Vertragstherapeut?+
Ein Vertragstherapeut rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Als Wahltherapeut habe ich keinen Kassenvertrag: Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Honorarnote anschließend zur teilweisen Kostenrückerstattung ein.
Wie lange habe ich Zeit, um einzureichen?+
Die Einreichfrist ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Die genaue Frist erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Zahlt meine private Zusatzversicherung den Rest?+
Das hängt von Ihrer Polizze ab. Bitte prüfen Sie die Konditionen direkt bei Ihrer Versicherung.

